EISENBAHN UND MODELLBAU

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Aktuelles: 02.05.2007: Wolfgang Diener antwortet in seiner "Kupplung" 
auf die Fragen von Rainer Spohr zum Anstrich der Leig-Einheiten
(von Herbert Haun)

In Kupplung - Rundschreiben für Wagenfreunde Nr. 68 hatte Wolfgang Diener interessante Informationen über den Anstrich von Leig-Einheiten veröffentlicht. Rainer Spohr stellte daraufhin folgende Fragen:

Geht man von diesem Hinweis aus, dann waren die Roco-Doppelwagen Gl (ex Röwa) in korrektem Rotbraun (RAL 8012) lackiert. Die Doppel-Gl von GFN ebenso. Falsch lackiert ist aber der GFN-Pwg+Gl; beide müssten grün (RAL 6008) lackiert sein.

Wobei die Frage bleibt, wann der / ein Neuanstrich fällig war. Einem Augenzeugenbericht (Lokführer) nach gab es noch 1937 grüne (!) Leigeinheiten (Pwg+Gl).

Gibt es genaue Daten der Anstriche bzw. der Neuanstriche? Was ist denn mit "erforderlichem" Neuanstrich gemeint? Ich habe bisher angenommen, da waren Mindestzeiten vorgeschrieben, oder? Und was passierte ab 01.09.1939? Gab es da wie im Krieg 1914-18 auch Ersatzstoffe?

Foto Sammlung Joachim Krause

Wolfgang Dieners Antwort lautet:

Nach einigen Recherchen habe ich zu der Frage bezüglich der Fristen für Neuanstriche folgendes herausgefunden: 

Nach der "Dienstvorschrift für die Behandlung schadhafter und untersuchungspflichtiger Eisenbahnwagen (Wagenunterhaltungsvorschriften) WUV, Gültig vom 1. Juli 1932 (DV 426)" wurden Wagen, bei denen eine Erneuerung des Außen- und Innenanstrichs durchgeführt werden musste, in die Schadgruppe 5 (Wagen mit schweren Schäden) eingeordnet. Im Gegensatz zu den Schadgruppen, die die Zwischenbremsuntersuchung (SchadGr 2) oder die bahnamtliche Untersuchung (SchadGr 4) umfassten, waren für SchadGr 5 keine Fristen festgelegt, was ja auch folgerichtig ist, denn schwere Schäden lassen sich nicht in ein Fristenraster pressen. Bei Wagen mit leichten (SchadGr 1) und mittleren Schäden (SchadGr 3) waren deshalb ebenfalls keine Fristen vorgegeben, in diesen Gruppen war jedoch nur die Ausbesserung des Innen- und Außenanstrichs vorgesehen.

Die Feststellung, dass der Anstrich erneuert werden muss, erfolgte in der Regel nur durch den Schadaufnahmebeamten im Raw. Der Zeitpunkt der Anstricherneuerung war damit nicht von bestimmten Fristen abhängig, sondern vom Zustand des Anstrichs.So konnte zum Beispiel starke Beanspruchung oder Einsatz in Industriebezirken mit hoher Luftverschmutzung zu einem höheren Verschleiß des Anstrichs führen und eine frühere Anstrichserneuerung bewirken. Auch waren Wagen mit hellem Außenanstrich (Kühlwagen) aus naheliegenden Gründen öfter zu streichen als grüne oder reguläre rotbraune Güterwagen.

Bei einem normal beanspruchten Güterwagen ging man seiner Zeit von einer Lebensdauer von rund 32 Jahren aus. In dieser Zeit war der Anstrich dreimal zu erneuern, woraus sich ein Mittelwert von 8 Jahren zwischen zwei Anstrichen ergibt. Das ist natürlich ein theoretischer Wert, der vielleicht durch eine Analyse von Werkstättenstatistiken gestützt werden könnte. 

Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ist es möglich, dass grün gestrichene Leig-Einheiten, bestehend aus Pwg und Gl, spätestens 1942 - das sind 8 Jahre nach der in Rede stehenden Verfügung - einen rotbraunen Anstrich erhalten haben. Demgemäß ist dem Augenzeugenbericht des Lokführers nicht zu widersprechen.

Wenn Sie mehr solcher Erkenntnisse und Erfahrungen lesen möchten, dann schauen Sie mal in die Kupplung - Rundschreiben für Wagenfreunde von Wolfgang Diener. Bezugskonditionen, Abonnements usw. können Sie bei ihm direkt anfordern: 

Schreiben Sie eine e-mail an tmp6<ät>arcor<punkt>de

Dabei ist mit <ät> natürlich ein @ und mit <punkt> ein Punkt (.) gemeint - Schönen Gruß an alle SPAM-Robots!

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